Allgemeine Geschäftsbedingungen

von

Lück Fahrzeugaufbereitung

 

 

  1. Geltungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Dienstleistungen (u.a. Fahrzeugaufbereitung wie Innen- und/oder Außenreinigung, Felgenreinigung, Felgenversiegelungen, Lackaufbereitung, Lackversiegelungen) durch Christopher Lück, Hämmerlingstr 110, 12555 Berlin (nachstehend als „wir“ bzw. „uns“ bezeichnet) an den Kunden (nachstehend als „Kunde“ oder „Sie“ bzw. „Ihnen“ bezeichnet), die bei uns beauftragt werden.

    2. Abweichende und/oder über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.

  2. Mitwirkungspflichten des Kunden

    1. Der Kunde entfernt vor der Bereitstellung des Fahrzeugs alle Gegenstände aus dem Fahrzeug, die bei der Durchführung der Dienstleistungen und/ oder während der Überlassung des Fahrzeugs bei uns beschädigt oder entwendet werden könnten.

    1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir bei Übernahme des Fahrzeugs Foto- und/oder Videoaufnahmen von ggf. bei Übernahme vorhandenen Schäden erstellen.

    1. Der Kunde überlässt uns das Fahrzeug in technisch und rechtlich fahrbereitem Zustand, damit wir es zur Erbringung unserer Leistungen an einen anderen Standort (Waschplatz) verbringen können.

  1. Vergütung, Kostenvoranschlag

    1. Erstellen wir einen Kostenvoranschlag und stellt sich heraus, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten Kosten erheblich überschreiten würden, informieren wir den Kunden. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit, die Leistungen fortführen zu lassen oder den Auftrag zu stornieren. Im Stornofalle vergütet der Kunde uns die bis dahin erbrachten Leistungen.

  1. Werkunternehmerpfandrecht

Für unsere Forderungen aus dem Dienstleistungsvertrag haben wir gemäß § 647 BGB ein Pfandrecht an den von uns hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Kunden, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in unseren Besitz gelangt sind (Werkunternehmerpfandrecht).

 

  1. Verfahren bei Nichtabholung/ Lagerkosten, Zinsen

    1. Holt der Kunde den Auftragsgegenstand nach Eingang der Fertigstellungsmeldung und anschließender Mahnung unsererseits nicht ab, so gerät er in Annahmeverzug. In diesem Falle können wir Ersatz der Mehraufwendungen verlangen, die wir für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstands machen müssen. Bei eigener Lagerung können wir Lagergeld nach den ortsüblichen Sätzen berechnen. Für die Mehraufwendungen können wir vom Tag der Leistung an Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz berechnen. Auch sind wir nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Versteigerung (§ 383 BGB) oder zum freihändigen Verkauf (§ 385 BGB) berechtigt.

    1. Unsere weitergehenden gesetzlichen Rechte bleiben Mängelansprüche (Gewährleistung)

Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werks. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von uns zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; für diese Ansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

 

Im Übrigen gelten für unsere Gewährleistungsverpflichtungen die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

 

  1. Haftungsbeschränkung

Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gilt:

    1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer Erfüllungsgehilfen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    1. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

    1. Im Übrigen ist die Haftung, unabhängig von deren Rechtsgrund, ausgeschlossen, außer wenn wir kraft Gesetzes zwingend haften, insbesondere wegen Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

  1. Rechtswahl, Gerichtsstand

 

    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

    1. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.